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Gefährdungsbeurteilungen für Unternehmen

Rechtssicher. Praxisnah. Individuell.

Die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden ist nicht nur ein wichtiger Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Dies umfasst ausdrücklich auch die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz.

Wir unterstützen Unternehmen, Praxen und Einrichtungen bei der professionellen Erstellung und Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen; verständlich, praxisorientiert und auf Ihre individuellen Anforderungen zugeschnitten.

Teamzusammenarbeit

Unsere Leistungen

Klassische Gefährdungsbeurteilungen

Wir unterstützen Sie bei der Erfassung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, beispielsweise:

  • Physische Belastungen und ergonomische Risiken

  • Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung

  • Biologische und chemische Gefährdungen

  • Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen

  • Unfall- und Sicherheitsrisiken

  • Bildschirm- und Büroarbeitsplätze

  • Branchenspezifische Gefährdungen

Dabei berücksichtigen wir die aktuellen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes sowie die Empfehlungen der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger.

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist seit 2013 ein verpflichtender Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Ziel ist es, arbeitsbedingte psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen und gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Wir unterstützen Sie bei der systematischen Erfassung und Bewertung von Belastungsfaktoren in folgenden Bereichen:

  • Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgaben

  • Arbeitsorganisation

  • Arbeitszeiten

  • Soziale Beziehungen und Kommunikation

  • Arbeitsmittel und Digitalisierung

  • Arbeitsumgebung und Arbeitsplatzgestaltung

Unser Ablauf: transparent und effizient

01

Erstgespräch und Bedarfsanalyse

Zu Beginn verschaffen wir uns einen Überblick über Ihr Unternehmen, Ihre Branche sowie die bereits vorhandenen Arbeitsschutzstrukturen. Dabei klären wir unter anderem: - Welche Gefährdungsbeurteilungen bereits vorliegen - Welche Bereiche überprüft oder neu erstellt werden müssen - Ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung erforderlich oder bereits begonnen wurde - Welche internen Ansprechpartner beteiligt werden sollten - Welche Unterstützung Sie durch uns wünschen Auf dieser Grundlage entwickeln wir ein individuelles Vorgehenskonzept, das auf die Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.

02

Planung und Festlegung der Vorgehensweise

Gemeinsam legen wir fest, wie die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden soll. Abhängig von Unternehmensgröße, Branche und Arbeitsorganisation können unterschiedliche Verfahren zum Einsatz kommen. Mögliche Methoden sind beispielsweise: - Arbeitsplatzbegehungen - Mitarbeitendenbefragungen - Interviews mit Führungskräften und Mitarbeitenden - Beobachtungsverfahren - Analyse bestehender Dokumentationen - Teamworkshops und moderierte Besprechungen - Checklisten- und Bewertungsverfahren nach Empfehlungen der Berufsgenossenschaften Insbesondere bei psychischen Gefährdungsbeurteilungen wird gemeinsam entschieden, welche Erhebungsmethode für Ihr Unternehmen am sinnvollsten und praktikabelsten ist.

03

Ermittlung der Gefährdungen und Belastungen

Im nächsten Schritt werden die relevanten Gefährdungen systematisch erfasst. Hierzu gehören unter anderem: - Physische und ergonomische Belastungen - Organisatorische und betriebliche Risiken - Unfall- und Sicherheitsgefahren - Belastungen durch Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel - Psychische Belastungsfaktoren - Kommunikations- und Organisationsstrukturen - Branchenspezifische Besonderheiten Dabei unterstützen wir sowohl bei einzelnen Teilbereichen als auch bei der vollständigen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

04

Bewertung und Priorisierung

Die erhobenen Informationen werden fachgerecht ausgewertet und bewertet. Gemeinsam identifizieren wir Handlungsbedarfe und priorisieren notwendige Maßnahmen nach Dringlichkeit, Umsetzbarkeit und Wirksamkeit. Unser Fokus liegt dabei auf praktikablen Lösungen, die sich sinnvoll in den betrieblichen Alltag integrieren lassen.

05

Entwicklung geeigneter Maßnahmen

Auf Grundlage der Ergebnisse entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen geeignete Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit, Gesundheit und Arbeitsorganisation. Dabei können beispielsweise folgende Maßnahmen berücksichtigt werden: - Ergonomische Anpassungen von Arbeitsplätzen - Optimierung von Arbeitsabläufen - Verbesserungen der internen Kommunikation - Anpassungen organisatorischer Prozesse - Maßnahmen zur Reduzierung psychischer Belastungen - Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen - Empfehlungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung Die Umsetzung verbleibt selbstverständlich bei Ihnen; auf Wunsch begleiten wir einzelne oder alle Schritte beratend.

06

Dokumentation und Nachweisführung

Sie erhalten eine nachvollziehbare und strukturierte Dokumentation entsprechend der gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes. Die Dokumentation umfasst unter anderem: - Beschreibung der ermittelten Gefährdungen - Bewertungsverfahren und Ergebnisse - Festgelegte Maßnahmen - Verantwortlichkeiten - Zeitliche Umsetzungsplanung - Nachweise der Durchführung Damit verfügen Sie über eine rechtssichere Grundlage für interne Prozesse sowie mögliche Prüfungen durch Aufsichtsbehörden oder Unfallversicherungsträger.

07

Begleitung der Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle

Auf Wunsch begleiten wir Sie auch nach Abschluss der Gefährdungsbeurteilung weiter. Hierzu gehören beispielsweise: - Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen - Nachkontrollen und Wirksamkeitsprüfungen - Aktualisierung bestehender Gefährdungsbeurteilungen - Begleitung von Veränderungsprozessen - Beratung bei neuen Arbeitsbereichen oder betrieblichen Veränderungen Unser Anspruch ist es nicht, Aufgaben zu übernehmen, die bereits intern kompetent abgedeckt werden, sondern Sie genau dort zu unterstützen, wo zusätzlicher fachlicher oder organisatorischer Bedarf besteht.

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Wir entwickeln passgenaue Gefährdungsbeurteilungen für Ihr Unternehmen.

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